AGB
Allgemeine Vereinbarungen (Auftritte)
- Alle Forderungen des Künstlers sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. (Anfahrt, Verbrauchsmaterial etc.)
- Wird der vertraglich vereinbarte Auftritt seitens des Veranstalters abgesagt, wird bei Absage
a) 0% bis 24 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
b) 50% bis 12 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
c) 100% ab 12 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
- Bei Ausfall des Gastspieles aus Gründen gesetzlicher festzulegender höhere Gewalt ergeben sich weder für Künstler noch für Veranstalter Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
- Für den Fall, dass der Künstler wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, nicht auftreten kann, wird der Künstler (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden.
- Der Veranstalter stellt dem Künstler einen kleinen abschließbaren und beheizten Raum als Garderobe zur Verfügung, in dem sich der Künstler umziehen und vorbereiten kann. Selbiger Raum sollte sich in unmittelbarer Nähe zum Auftrittsort befinden. Der Künstler hat zum Auftritt angemessene Kleidung zu tragen.
- Wird der Auftritt vor Ort mit einer professionellen Kamera, Fotoapparat bzw. Smartphone vom Auftraggeber aufgezeichnet, stehen dem Auftragnehmer die Aufnahmen, auf denen er zu sehen ist, in vollem Umfang zu.
- Der Veranstalter ermöglicht dem Ballonkünstler Maik, Werbematerial auszulegen.
- Etwaig anfallende GEMA-Gebühren zahlt der Veranstalter.
Bühnenanweisung
Bei Open-Air-Aufritten stellt der Veranstalter bei schlechter Witterung eine überdachte Bühne/Bühnenfläche zur Verfügung oder bietet dem Künstler rechtzeitig einen anderen adäquaten Spielort. Bei starkem Wind kann der Auftritt ohne Schutz nicht draußen stattfinden. Findet er keine Alternative, bleibt die Fälligkeit der vereinbarten Gesamtsumme davon unberührt.
Bei Buchung einer Bühnenzaubershow ab 50 Zuschauern, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Soundanlage mit USB-Anschluss bereit zu stellen. Der Auftraggeber stellt einen Tontechniker, sowie ein Headset für den Künstler am Veranstaltungstag zur Verfügung. Änderungen sind in Absprache mit dem Auftragnehmer möglich.
Catering
- 1 Flasche stilles Mineralwasser in Glasflasche
- 1 Flasche Cola-Zero in Glasflasche
- 1 kleine Kanne Kaffee (ohne Milch und Zucker)
- Bei Halbtagesveranstaltungen einen kleinen Imbiss, bei Ganztagesveranstaltungen einen kleinen Imbiss und ein warmes Essen.
- 1 kleiner Süßigkeiten Teller (Schokolade, Weingummi)
Zahlung
Stand: Juni 2024 – Ballonkünstler Maik – www.ballonkünstler-niederrhein.de
Widerrufsbelehrung Ballonkünstler Maik
Ballonkünstler Maik
Maik Schugt
Prälat-De-Waal- Str. 5
46446 Emmerich am Rhein
Telefon: 017673862838
info@ballonkunst-niederrhein.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
1. Muster-Widerrufsformular
– An:
Ballonkünstler Maik
Maik Schugt
Prälat-De-Waal- Str. 5
46446 Emmerich am Rhein
Telefon: 017673862838
info@ballonkunst-niederrhein.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Kunden
– Anschrift des/der Kunden
– Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
2. Widerrufsrecht
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.